Unser Service für Sie

Beglaubigte Übersetzungen und vereidigte Dolmetscher für Justiz und Behörden


Juristische Behörden – Abrechnung nach JVEG

Sie sind Mitarbeiter*in einer juristischen Behörde, einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht und benötigen Übersetzungen oder Dolmetscherdienste für unterschiedliche Sprachen?

Unser Büro ist in der Justiz-Dolmetscher-Datenbank eingetragen und arbeitet bereits seit Jahrzehnten mit vielen Justizbehörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften zusammen. Wir sind bestens vertraut mit den Anforderungen dieses sensiblen Umfeldes und rechnen selbstverständlich nach den im JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) verankerten Bestimmungen ab.

Senden Sie uns Urteile, Beschlüsse, Vernehmungsprotokolle, Ermittlungsanordnungen, Klageschriften, Haftbefehle, Strafbefehle, Rechtshilfebelehrungen, Formblätter, Gutachten oder andere Schriftsätze sowie Korrespondenz aus dem Ausland per Post, Fax oder E-Mail. Wenn nicht anders vereinbart, wird Ihr Auftrag grundsätzlich von einem öffentlich bestellten bzw. allgemein beeidigten Übersetzer angefertigt und zeitnah mit Beglaubigung an Sie zurückgeschickt. Unsere vereidigten Übersetzer haben mehrjährige Erfahrung im Übersetzen von juristischen Texten und haben sich durch ihren Schwur selbstverständlich nicht nur zur wahrheitsgetreuen Übersetzung, sondern auch zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Greifen Sie auch für Verhandlungen und Termine auf unseren großen Pool an Dolmetschern innerhalb ganz Deutschlands zurück. Gerne suchen wir für Gerichtsverhandlungen, Anhörungen, Zeugenbefragungen, Besprechungen und andere Termine nahe gelegene Dolmetscher für Ihre Wunschsprache und senden sie dorthin, wo sie gebraucht werden.

Unsere Vorteile für Sie:

  • Langjährige Erfahrung mit Kunden aus Justiz & Behörden
  • Eintrag in der Justizdolmetscher-Datenbank
  • Alle Sprachen aus einer Hand
  • Abrechnung nach dem JVEG
  • Beglaubigte Übersetzungen durch ermächtigte Übersetzer
  • Spezialisten für alle Fachbereiche
  • Muttersprachliche Übersetzungen
  • Wiedergabe der Inhalte und Intentionen
  • Konsekutiv- und Simultandolmetschen
  • Express-Service auf Wunsch
  • Gewährleistung des Datenschutzes

 

Notare / Rechtsanwälte

Als Notar oder Rechtsanwalt benötigen Sie für Ihre Mandanten die beglaubigte Übersetzung eines Dokuments? Ob Zeugnis, Eheurkunde, Abstammungsurkunde, Geburtsurkunde, Vertrag, Vollmacht, Testament oder Patent – gerne stellen wir Ihnen hierfür den passenden vereidigten Übersetzer zur Verfügung. Auch die Überbeglaubigung bzw. Legalisation einer beglaubigten Übersetzung für die Übersendung von Dokumenten an ausländische Behörden übernehmen wir gerne für Sie und Ihre Mandanten. Informieren Sie sich weiter über unser Angebot in der Rubrik Leistungen.

 

Erreichbarkeit

Das Büroteam der Disponent*innen im Übersetzungs- und Dolmetscherbüro Freiherr Karl von Teuffenbach ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr erreichbar und garantiert eine tagesgenaue Weitergabe Ihrer Aufträge an die passenden Mitarbeiter im Team. Unser Zusammenschluss diplomierter, staatlich geprüfter und/oder öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer und Dolmetscher arbeitet 7 Tage die Woche für Sie, damit auch Eilaufträge schnellstmöglich bearbeitet werden können.

Sie können uns die Dokumente auf dem für Sie einfachsten Weg zukommen lassen: Post, E-Mail, Fax oder Kurier - alle Informationen finden Sie unter Kontakt.
Natürlich nehmen wir Ihre Texte auch gerne persönlich in unserem Büro in der Regensburger Altstadt entgegen.